Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Sie benötigen unterschiedliche Dokumente. Je nach Wohnung und Verwalter sind folgende Unterlagen nötig:

1. Interessentenbogen

2. Kopie Personalausweis

3. Schufaeinwilligung

4. 3 Lohn-oder Gehaltsnachweise

5. Zustimmung des Jobcenters

6. Besichtigungsprotokoll

7. Vermieterbescheinigung

Kann ich auch den Arbeitsvertrag einreichen?

Sollten keine 3 Lohn-oder Gehaltsnachweise vorhanden sein, so können Sie zu den bestehenden Nachweisen, den Arbeitsvertrag in Kopie einreichen.

Muss ich alle Unterlagen einreichen?

Ja. Eine Prüfung der vorhandenen Unterlagen kann erst durchgeführt werden wenn alle Dokumente vorliegen.

Was muss ich einreichen wenn ich vom Jobcenter Geld beziehe?

Auf Anfrage bekommen Sie ein Mietangebot für das Jobcenter. Mit diesem Angebot können Sie die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen.

Muss ich das Besichtigungsprotokoll schon vorher einreichen?

Nachdem die Wohnung besichtigt wurde muss auch das Besichtigungsprotokoll mit den Unterlagen eingereicht werden. Ein separaten Übergabeprotokoll wird noch einmal bei der Übergabe der Wohnung erstellt.

Welche Unterlagen werden von einem Bürgen benötigt?

Der Bürge muss bis auf das Besichtigungsprotokoll und die Vermieter Bescheinigung auch alle Unterlagen einreichen.

Ablauf

Wie kann ich die Unterlagen einreichen?

Sie können die Unterlagen einscannen und per E-Mail an Stefan.Grothe@vermietungsexperten.de senden oder per Whatsapp (bitte einscannen) an die Rufnummer 01522-866 13 89.

Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an Vermietungsexperten, Stefan Grothe, Schwalbenstraße 8, 50374 Erftstadt senden.

Was passiert wenn ich die Unterlagen eingereicht haben?

Sobald Sie uns die Unterlagen zugesandt haben, prüfen wir diese und bestätigen Ihnen die Vollständigkeit und Weiterleitung an den Verwalter.

Wie lange wird die Prüfung in Anspruch nehmen?

 In der Regel braucht die Prüfung hier 2-3 Tage. Sobald ich eine Entscheidung vom Verwalter bekommen, informiere ich Sie umgehend.

Was passiert wenn ich negative Schufaeinträge habe?

Leider können wir Ihnen dann in der Regel kein Angebot machen. Eventuelle können Sie einen Bürgen oder Mitmieter benennen der keine negativen Schufaeinträge hat. Sprechen Sie uns an.