Sie benötigen unterschiedliche Dokumente. Je nach Wohnung und Verwalter sind folgende Unterlagen nötig:
1. Interessentenbogen
2. Kopie Personalausweis
3. Schufaeinwilligung
4. 3 Lohn-oder Gehaltsnachweise
5. Zustimmung des Jobcenters
6. Besichtigungsprotokoll
7. Vermieterbescheinigung
Sollten keine 3 Lohn-oder Gehaltsnachweise vorhanden sein, so können Sie zu den bestehenden Nachweisen, den Arbeitsvertrag in Kopie einreichen.
Ja. Eine Prüfung der vorhandenen Unterlagen kann erst durchgeführt werden wenn alle Dokumente vorliegen.
Auf Anfrage bekommen Sie ein Mietangebot für das Jobcenter. Mit diesem Angebot können Sie die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen.
Nachdem die Wohnung besichtigt wurde muss auch das Besichtigungsprotokoll mit den Unterlagen eingereicht werden. Ein separaten Übergabeprotokoll wird noch einmal bei der Übergabe der Wohnung erstellt.
Der Bürge muss bis auf das Besichtigungsprotokoll und die Vermieter Bescheinigung auch alle Unterlagen einreichen.
Sie können die Unterlagen einscannen und per E-Mail an Stefan.Grothe@vermietungsexperten.de senden oder per Whatsapp (bitte einscannen) an die Rufnummer 01522-866 13 89.
Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an Vermietungsexperten, Stefan Grothe, Schwalbenstraße 8, 50374 Erftstadt senden.
Sobald Sie uns die Unterlagen zugesandt haben, prüfen wir diese und bestätigen Ihnen die Vollständigkeit und Weiterleitung an den Verwalter.
In der Regel braucht die Prüfung hier 2-3 Tage. Sobald ich eine Entscheidung vom Verwalter bekommen, informiere ich Sie umgehend.
Leider können wir Ihnen dann in der Regel kein Angebot machen. Eventuelle können Sie einen Bürgen oder Mitmieter benennen der keine negativen Schufaeinträge hat. Sprechen Sie uns an.